Klage im Planfeststellungsverfahren

Klage im Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Steinsalzabbaus

Die Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten NRW e. V. hat – wie insgesamt 14 Kläger – separate Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg vom 09. April 2025 eingereicht. Jede Klage wurde individuell beim Oberverwaltungsgericht Münster erhoben.
Die BI reichte ihre Klage am 15. Mai 2025 ein und begründete sie umfassend am 23. Juli 2025.

Auf dieser Seite fassen wir die wesentlichen Gründe unserer Klage zusammen.

 

Warum wir klagen – die zentralen Gründe

Unsere Klage richtet sich nicht gegen den Salzabbau an sich, sondern gegen die Art und Weise, wie die Erweiterung genehmigt wurde.
Die wichtigsten Punkte:

 

1. Fehler in der Öffentlichkeitsbeteiligung

Unsere Unterlagen dokumentieren mehrere Verfahrensmängel, u. a.:
  • Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte nicht rechtzeitig zum Beginn der Auslegung.
  • Wichtige entscheidungserhebliche Unterlagen waren nicht vollständig zugänglich.
  • Die Online‑Konsultation war aus Sicht der BI unzureichend (komplizierter Zugang, fehlende Dokumente, schlechte Nutzbarkeit).

Solche Fehler führen dazu, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange ihre Rechte nicht angemessen wahrnehmen konnten.

2. Unzureichende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Die UVP bildet den Kern der fachlichen Prüfung. Unsere Klage zeigt jedoch:
  • Die Auswirkungen früherer und aktueller Bergsenkungen wurden nicht kumuliert betrachtet.
  • Risiken für Hochwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer und geschützte Lebensräume wurden nicht vollständig oder nicht korrekt bewertet.
  • Relevante Alternativen – insbesondere Versatzverfahren zur Verringerung von Senkungen – wurden nicht geprüft, obwohl diese Stand der Technik sind.

3. Fehlende wasserrechtliche Erlaubnisse

Nach unserer Prüfung wäre für das Vorhaben zwingend eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich gewesen – insbesondere wegen:
  • geplanter Grundwasserentnahmen von bis zu 10 Mio. m³ pro Jahr,
  • Veränderungen des Grundwasserstands und der Fließrichtungen,
  • Auswirkungen auf Trinkwasserschutzgebiete.
Diese Erlaubnis wurde nicht erteilt, obwohl die Maßnahmen bereits als notwendig vorausgesetzt werden.

4. Risiken für Grundwasser und Wasserversorgung

Unsere Fachgutachten und die Begutachtung externer Experten zeigen gravierende Defizite der Antragsunterlagen:
  • fehlende oder veraltete Daten,
  • unzureichende Modellierung des Grundwassers,
  • fehlende Betrachtung von Starkregen & Hochwasser in Kombination,
  • keine ausreichenden Nachweise, dass Keller, Infrastruktur und landwirtschaftliche Flächen geschützt bleiben.

5. Massive Auswirkungen durch zusätzliche Bergsenkungen

Die genehmigten Erweiterungen führen laut Prognosen zu Senkungen von über 3 Metern in Teilen der Region.
Betroffen sind:
  • Wohngebiete,
  • landwirtschaftliche Flächen,
  • Gewässer,
  • Deichanlagen,
  • Trinkwasserbrunnen.
Wir halten die Bewertung der Bergsenkungen und deren Konsequenzen im Beschluss für unzureichend.

6. Hochwasser- und Starkregenrisiken wurden nicht ausreichend geprüft

Der Niederrhein ist ein hochsensibles Gebiet mit geringer Geländeneigung.
Unsere Klage zeigt:
  • Bei zusätzlichen Senkungen steigt die Überflutungsgefahr,
  • Qualmwasser und Deichbelastung wurden nicht ausreichend berücksichtigt,
  • ungünstige Kombinationen aus Hochwasser und Starkregen wurden nicht modelliert.

Diese Aspekte sind für die Sicherheit der Bevölkerung essentiell.

7. Fehlende oder unzureichende Alternativenprüfung

Die Planfeststellungsbehörde hätte prüfen müssen, ob:
  • ein Versatz (Verfüllung der Hohlräume) Senkungen reduzieren kann,
  • alternative Abbaumethoden Risiken minimieren,
  • andere technische Lösungen möglich sind.
Dies wurde nicht getan oder nur oberflächlich behandelt.

8. Sofortvollzug trotz ungeklärter Risiken

Besonders kritisch ist, dass der Beschluss für sofort vollziehbar erklärt wurde.
Das bedeutet:
  • K+S darf bereits jetzt in neuen Bereichen abbauen,
  • obwohl zentrale Fragen (Wasser, Senkungen, Hochwasser) juristisch noch ungeklärt sind,
  • während die Klageerwiderung der Gegenseite verschleppt wird.

Was wir erreichen möchten

Unsere Klage verfolgt das Ziel:
  • eine vollständige und korrekte fachliche Prüfung,
  • Schutz von Grundwasser, Landschaft, Infrastruktur und Eigentum,
  • belastbare Gutachten nach aktuellem Stand der Technik,
  • Angemessene Auflagen, falls Abbau erfolgt,
  • Transparenz und Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger.

 

Weitere Informationen

👉 Aktueller Stand des laufenden Klageverfahrens
(Verfahrensstand, Verzögerungen, Termine)
 
👉 Informationen zum Schulterschluss der 14 Kläger
(Veranstaltungen, WhatsApp‑Kanal, kommunale Aktivitäten)

 

Die nächste Radiosendung

Freitag, 13. Februar 2026, 20:04 Uhr:
Das Thema der Sendung wird noch bekanntgegeben.

Alle Sendungen können Sie sich noch einmal anhören: Die BI in Radio und TV .

Wir berichten regelmäßig im Radio KW Bürgerfunk über den Salzbergbau. Jeweils am 2. Freitag eines Monats werfen wir einen Blick auf den Salzbergbau, auf aktuelle Entwicklungen zum anstehenden Planfeststellungsverfahren und führen Interviews mit Experten durch.

 

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