Klage im Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Steinsalzabbaus
Die BI reichte ihre Klage am 15. Mai 2025 ein und begründete sie umfassend am 23. Juli 2025.
Warum wir klagen – die zentralen Gründe
Die wichtigsten Punkte:
1. Fehler in der Öffentlichkeitsbeteiligung
- Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte nicht rechtzeitig zum Beginn der Auslegung.
- Wichtige entscheidungserhebliche Unterlagen waren nicht vollständig zugänglich.
- Die Online‑Konsultation war aus Sicht der BI unzureichend (komplizierter Zugang, fehlende Dokumente, schlechte Nutzbarkeit).
2. Unzureichende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
- Die Auswirkungen früherer und aktueller Bergsenkungen wurden nicht kumuliert betrachtet.
- Risiken für Hochwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer und geschützte Lebensräume wurden nicht vollständig oder nicht korrekt bewertet.
- Relevante Alternativen – insbesondere Versatzverfahren zur Verringerung von Senkungen – wurden nicht geprüft, obwohl diese Stand der Technik sind.
3. Fehlende wasserrechtliche Erlaubnisse
- geplanter Grundwasserentnahmen von bis zu 10 Mio. m³ pro Jahr,
- Veränderungen des Grundwasserstands und der Fließrichtungen,
- Auswirkungen auf Trinkwasserschutzgebiete.
4. Risiken für Grundwasser und Wasserversorgung
- fehlende oder veraltete Daten,
- unzureichende Modellierung des Grundwassers,
- fehlende Betrachtung von Starkregen & Hochwasser in Kombination,
- keine ausreichenden Nachweise, dass Keller, Infrastruktur und landwirtschaftliche Flächen geschützt bleiben.
5. Massive Auswirkungen durch zusätzliche Bergsenkungen
Betroffen sind:
- Wohngebiete,
- landwirtschaftliche Flächen,
- Gewässer,
- Deichanlagen,
- Trinkwasserbrunnen.
6. Hochwasser- und Starkregenrisiken wurden nicht ausreichend geprüft
Unsere Klage zeigt:
- Bei zusätzlichen Senkungen steigt die Überflutungsgefahr,
- Qualmwasser und Deichbelastung wurden nicht ausreichend berücksichtigt,
- ungünstige Kombinationen aus Hochwasser und Starkregen wurden nicht modelliert.
7. Fehlende oder unzureichende Alternativenprüfung
- ein Versatz (Verfüllung der Hohlräume) Senkungen reduzieren kann,
- alternative Abbaumethoden Risiken minimieren,
- andere technische Lösungen möglich sind.
8. Sofortvollzug trotz ungeklärter Risiken
Das bedeutet:
- K+S darf bereits jetzt in neuen Bereichen abbauen,
- obwohl zentrale Fragen (Wasser, Senkungen, Hochwasser) juristisch noch ungeklärt sind,
- während die Klageerwiderung der Gegenseite verschleppt wird.
Was wir erreichen möchten
- eine vollständige und korrekte fachliche Prüfung,
- Schutz von Grundwasser, Landschaft, Infrastruktur und Eigentum,
- belastbare Gutachten nach aktuellem Stand der Technik,
- Angemessene Auflagen, falls Abbau erfolgt,
- Transparenz und Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger.
Weitere Informationen
(Verfahrensstand, Verzögerungen, Termine)
(Veranstaltungen, WhatsApp‑Kanal, kommunale Aktivitäten)
