Aktueller Stand des Planfeststellungsverfahrens

(Stand: 29. Januar 2026)

Auf dieser Seite möchten wir Sie so zeitnah wie möglich über den aktuellen Stand im Planfeststellungsverfahren informieren:

Verzögerung der Klageerwiderung (27.01.2026)

Mit Schreiben vom 27. Januar 2026 teilte die das Land NRW vertretene Kanzlei dem Oberverwaltungsgericht Münster mit,
dass sich die Erstellung der Klageerwiderungen — auch im Parallelverfahren — aufgrund von krankheitsbedingten Abwesenheiten und hoher Arbeitsbelastung verzögert.
Die Klageerwiderung soll nun erst Anfang März 2026 eingereicht werden.
 
 
Aktuell wartet die BI auf die Klageerwiderung.

 

Klagebegründung der BI (23.07.2025)

Die BI reichte fristgerecht eine umfangreiche Klagebegründung beim OVG Münster ein.
Darin erhebt sie u.a. Vorwürfe zu:
  • Fehlern in der Öffentlichkeitsbeteiligung,
  • Mängeln der Umweltverträglichkeitsprüfung,
  • fehlenden wasserrechtlichen Erlaubnissen,
  • unzureichender Prognose der Senkungen und ihrer Auswirkungen,
  • Risiken für Grundwasser, Oberflächengewässer, Hochwasserschutz und Infrastruktur.

Klageerhebung der BI (15.05.2025)

Die BI erhob Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 09.04.2025.
Gefordert wird die Aufhebung, hilfsweise die ergänzende Überarbeitung des Beschlusses.

Planfeststellungsbeschluss (09.04.2025)

Die Bezirksregierung Arnsberg genehmigte mit dem PFB die 7. Änderung des Rahmenbetriebsplans und somit die Erweiterung der Abbauflächen im Steinsalzbergwerk Borth.
Der Beschluss umfasst u.a.:
  • Nebenbestimmungen zu Grundwasser,
  • Monitoring der Senkungen,
  • Vorgaben zum Hochwasserschutz,
  • Regelungen für Oberflächengewässer und Trinkwasserschutz.

Ergänzende Stellungnahmen der BI (2023–2024)

Zwischen Ende 2023 und Anfang 2024 reichte die BI im Rahmen der Online‑Konsultation sowie über ergänzende Schreiben verschiedene Stellungnahmen ein, darunter u.a.:
  • Kritik an Ablauf und technischen Hürden der Online‑Konsultation,
  • Hinweise auf fehlende oder nicht zugängliche Unterlagen,
  • vertiefende Stellungnahmen zu Grundwasser, Senkungen und Hochwassergefahren.

Ende des Online-Erörterungsverfahren  (12.01.2024)

Im Rahmen des Online-Erörterungsverfahrens haben die Bürgerinitiative, sowie die Träger öffentlicher Belange und Bürger ihre Stellungnahmen bei der Bezirksregierung eingereicht.

Im Verfahren ist nun die Bezirksregierung am Zug, die die gesamten Einwendungen und Stellungnahmen, sowie die Antworten von K&S prüfen und bewerten muss. Wann es hier zu einer Entscheidung kommt, ist nicht vorauszusagen.

Die Stellungnahme der Bürgerinitiative in der Online-Konsultation (09.01.2024)

Am 09.01.2024 haben wir unsere Stellungnahme im Rahmen der Online-Konsultation an die Bezirksregierung verschickt:

Stellungnahme der Bürgerinitiative

Stellungnahmen der Behörden (bis 17.06.2022)

Im Anhörungsverfahren gaben 43 Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen ab.
 

Fristende für Einwendungen der Bevölkerung (19.05.2022)

Am 19.05.2022 endete die Frist für die Bürger, ihre Einwendungen gegen die Erweiterungspläne der K&S bei der Bezirksregierung in Arnsberg einzureichen. Unserem Aufruf sind viele Bürger gefolgt.

Die Aufarbeitung der Einwendungen startet nun und wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

Auch die Bürgerinitiative hat über ihren Anwalt eine umfangreiche Einwendung an die Bezirksregierung in Arnsberg versandt, die auch eine Stellungnahme unseres Sachverständigen enthielt.

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen (16.03.–19.04.2022)

In der Zeit vom 16.03.2022 bis 19.04.2022 werden die Planfeststellungsunterlagen online auf der Seite der Bezirksregierung offengelegt.

Bis zum 19.05.2022 hatte jeder betroffene Bürger die Möglichkeit, seine Einwendungen einzureichen.

Antrag auf Zulassung der 7. Änderung des Rahmenbetriebsplans (01.02.2022)

K+S stellte den Antrag auf Erweiterung der untertägigen Abbauflächen im Neuen Westfeld und Südostfeld, gültig bis zum Jahr 2050.

Genehmigung der Erkundungstunnel (18.02.2021)

Die Genehmigung des Antrags für die Erkundungstunnel erfolgte am 15. Februar 2021 ohne die von uns geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung mit der folgenden Begründung: "In den Stellungnahmen des Kreises Wesel, der Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten und der Stadt Xanten wird die Forderung der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Auffahrung der Erkundungsstrecken erhoben. Dieser Forderung kann nicht gefolgt werden, da von dem Vorhaben keine anderen oder zusätzlichen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorgerufen werden.[...] Die durch die Auffahrung der Explorationsstrecken verursachten Senkungn sind sehr gering. Mit dem Versatz sind Senkungen von maximal 7 cm zu erwarten."

Bis Mitte 2021:

Update 19.11.2020: Während des WDR5 Stadtgesprächs hat der neue Werksleiter der K&S - Herr Dr. Stefan Weber - folgendes zum aktuellen Stand des Rahmenbetriebsplanverfahrens gesagt:

"Diese Unterlagen (Umweltverträglichkeit und wasserwirtschaftliches Gutachten) erstellen wir im Moment und werden sie Anfang nächsten Jahres oder im ersten Quartal nächsten Jahres dem Bergamt einreichen.
Das prüft es dann auf Vollständigkeit und wird diese Unterlagen auch veröffentlichen."

Laut Informationen von Radio KW werden bis Anfang 2021 alle Unterlagen eingereicht, bis Mitte 2021 sollen alle Anträge öffentlich ausgelegt werden. Zu diesem Zeitpunkt können sämtliche Anwohner offiziell ihre Einwendungen angeben. Bis Ende des nächsten Jahres soll es dann Erörterungstermine geben. Eine Entscheidung wird frühestens 2022 fallen.

 

Änderungsantrag zum Rahmenbetriebsplan (24.06.2020:)

Am 24.06.2020 erhielt die Bürgerinitiative die Änderungsanzeige der K+S bezüglich der "Auffahrung von 2 Doppelstrecken zur Lagerstättenerkundung im Südgraben und der Südwestflanke 3." Über diesen Antrag berichtete auch die Rheinische Post in Ihrem Artikel "K+S will nordwestlich von Birten einen Salz-Abbau prüfen" vom 25.06.2020.

Interessant ist das abschließende Fazit der Fa. Oekoplan - sie erstellte das Gutachten für diesen Antrag:
"Das Vorhaben der Erkundungsmaßnahmen im Bergwerk Borth und eine entsprechende Änderung der RPB_85 sind mit keinen erheblichen Auswirkungen für die Umwelt verbunden. Für einzelne Elemente sind sogar positive Entwicklungen möglich.
Nach Einschätzung des Gutachters ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich."

Nach Sichtung und Bewertung der Antragsunterlagen der K+S bezüglich der Erkundungsbohrungen unterhalb des Fürstenberges in Xanten, kommt die Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten zu dem Schluss, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für diese Maßnahmen zwingend erforderlich ist. Die Bürgerinitiative wundert sich, dass dieser Antrag nun exakt in den Sommerferien beantragt wird und momentan eine Frist bis zum 24. Juli für Einwendungen durch Träger öffentlicher Belange gesetzt wurde. (Die gesamte Stellungnahme finden Sie auf unserer Startseite).

Die Stadt Xanten hat in Ihrer Stellungnahme an die Bezirksregierung klar eine Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert.

In diesem Zusammenhang hinterfragt René Schneider (SPD) diese geplanten Erkundungstunnel in einer kleinen Anfrage an die Landesregierung NRW. Diese Anfrage wurde im Rahmen der Unterausschußsitzung Bergbausicherheit im Landtag wie folgt beantwortet: Bericht zum TOP „Rahmenbetriebsplanverfahren ESCO in Rheinberg“ der Sitzung des Unterausschusses Bergbausicherheit vom 25. September 2020

Dazu:

11.09.2020: Gemeinsamer offener Brief der Stadt Xanten, der Gemeinde Alpen und der Bürgerinitiative an die K+S

In einem gemeinsamen offenen Brief hatten die Stadt Xanten, der Gemeinde Alpen, sowie der Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten NRW e.V. an die K&S wird deren mangelhafte Informationspolitik in Bezug auf die Erweiterungspläne in Gebieten der Städte Xanten, Alpen und Rheinberg kritisiert.
In diesem offenen Brief forderten die Unterzeichner eine kurzfristige umfangreiche Information an die betroffenen Bürger in den Städten Xanten und Alpen in Form einer öffentlichen Informationsveranstaltung.

Link zum Dokument

In ihrem Antwortschreiben lehnt die K&S es ab, zum jetzigen Zeitpunkt eine Informationsveranstaltung durchzuführen und weist auf deren Internetseite hin, auf der Informationen veröffentlicht wurden.

Es stellt sich hier erneut dar, wie wenig das Unternehmen an einer umfangreichen Information der Bevölkerung interessiert ist. Nicht nur uns als Bürgerinitiative ist dieses aufgefallen, auch die CDU in Alpen hat unlängst "erschüttert" auf die Antwort der K&S reagiert:

CDU reagiert "erschüttert" auf Brief der K&S (RP 25.09.2020)

 

Ende Q2/ Anfang Q3 2020:

  • Voraussichtliche Fortführung des Verfahrens
  • der Umweltbericht liegt vor bzw. die Umweltverträglichkeitsprüfung, die dann zur Einreichung des offiziellen Antrags auf Planfeststellung genutzt wird.

26. November 2019: Scoping-Termin in Rheinberg:

  • Anhörungstermin inklusive aller beteiligter Kommunen, Träger öffentlicher Belange, K+S (esco), Bezirksregierung Arnsberg und der Bürgerinitiative.
  • Stellungsnahme der Bürgerinitiative zum Vorhaben wurde der Bezirksregierung übergeben.

30. September 2019:

  • Übersendung der Planerischen Mitteilung an die Kommunen, Träger öffentlicher Belange und die Bürgerinitiative

Die nächste Radiosendung

Freitag, 13. Februar 2026, 20:04 Uhr:
Das Thema der Sendung wird noch bekanntgegeben.

Alle Sendungen können Sie sich noch einmal anhören: Die BI in Radio und TV .

Wir berichten regelmäßig im Radio KW Bürgerfunk über den Salzbergbau. Jeweils am 2. Freitag eines Monats werfen wir einen Blick auf den Salzbergbau, auf aktuelle Entwicklungen zum anstehenden Planfeststellungsverfahren und führen Interviews mit Experten durch.

 

Melden Sie Ihren Schaden!

Schaden melden