Planfeststellungverfahren - Es geht in die heiße Phase
Online-Erörterungsverfahren startet am 8. Dezember 2023
(letzte Aktualisierung - 06.12.2023 9:30 Uhr)
Alle von der Erweiterung des Salzbergbaus Betroffenen, die im letzten Jahr bis zum 19. Mai 2022 Einsprüche eingelegt haben, haben jetzt vom 8.12.2023 bis zum 12.01.2023 die letzte Chance zu überprüfen, inwieweit die vorgebrachten Bedenken ausgeräumt wurden. Bitte beachten Sie, die Registrierung für das Verfahren (siehe unten) ist nur in der Zeit vom Freitag, den 01.12.2023 bis Donnerstag, 21.12.2023 und dann ab Dienstag, 02.01.2024 bis Donnerstag, den 04.01.2024 möglich.
Wir veranstalten eine Informationsveranstaltung am Donnerstag, 14. Dezember 2023 um 19:30 Uhr im Saal Schippers, Alpen-Veen.
Auf dieser Veranstaltung werden wir die Ergebnisse unserer Analysen der Stellungsnahmen der Träger öffentlicher Belange (also Kommunen, Wasserversorger, Deichverbände etc.) vorstellen, um Ihnen weitere Argumentationsmöglichkeiten für Ihre eigenen Belange zu geben.
Zusätzlich werden wir auf das Verfahren selbst und auf Ihre Fragen eingehen.
Teilnehmen kann jeder Interessierte nach vorheriger Anmeldung bei der Bürgerinitiative unter info@salzbergbaugeschaedigte.d
Die Bezirksregierung veröffentlichte die amtliche Bekanntmachung zur Online-Konsultation, die wir nachfolgend hier veröffentlichen (in anderer Schriftart):
Auch verfügbar als pdf im Amtsblatt der Stadt Xanten.
Im Rahmen der Online-Konsultation werden der Antragstellerin, den Kommunen, den Behörden, den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen über eine Internetseite passwortgeschützt in pseudonymisierter Form zugänglich gemacht.
Hierzu wurden alle fristgerecht eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen geprüft und in einer Synopse aufbereitet.
Die Online-Konsultation findet in dem Zeitraum von
Freitag, den 08.12.2023 bis Freitag, den 12.01.2024 statt.
Die Teilnehmer der Online-Konsultation können sich bis zum Ablauf der Äußerungsfrist, Freitag, den 12.01.2024 23:59 Uhr,
- schriftlich bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Dezernat 62, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund oder
- elektronisch unter der Email-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder
- auf der Webseite https://cristal3.probcloud.de/konsultation-borth äußern.
Der Termin wird hiermit gemäß § 73 Abs. 6 Satz 2 VwVfG NRW i.V.m. § 5 Abs. 3 PlanSiG bekannt gemacht.
Alle Teilnehmer, die sich bereits geäußert haben sowie auch die zur Teilnahme außerdem berechtigten sonstigen Betroffenen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, müssen bei
- der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 62, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund schriftlich, oder
- per Email unter der Email-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder
- über die Webseite https://cristal3.probcloud.de/konsultation-borth
den Zugang zur Online-Konsultation beantragen. Für die Registrierung über die Webseite ist ein aktives E-Mail-Konto erforderlich.
Diese Registrierung zur Online-Konsultation ist in der Zeit von
Freitag, den 01.12.2023 bis Donnerstag, den 04.01.2024 möglich.
- Es wird auf Folgendes hingewiesen: In der Online-Konsultation werden nur fristgerecht erhobene Einwendungen und eingegangene Stellungnahmen erörtert.
- Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern der beteiligten Behörden und der Antragstellerin nur die Betroffenen sowie die Personen, deren Einwendungen eingegangen sind. Die Teilnahmeberechtigung ist daher entsprechend nachzuweisen (Vorlage des Per-sonalausweises und ggf. eines Grundbuchauszugs, Vertretungsvollmacht, etc.).
- Teilnahmeberechtigt sind nachfolgend genannte Personen:
- Einwender/innen (Personen, die schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erhoben haben),
- Betroffene (Personen, deren Rechte oder Belange von dem Vorhaben berührt werden)
- Bevollmächtigte, Sachbeistände und gesetzliche Vertreter der Teilnahmeberechtigten,
- Vertreter/innen der am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange und anerkannten Vereinigungen,
- Vertreter/innen der Vorhabenträgerin und deren Gutachter und Sachverständige,
- Mitarbeiter/innen der Anhörungsbehörde.
- Die Beantragung der Teilnahme an der Online-Konsultation erfolgt durch Registrierung über einen der oben genannten Wege. Dafür müssen unter Angabe von persönlichen Daten und digitaler Ablichtung der Rückseite des Personalausweises die Zugangsdaten zum Portal beantragt werden. Name und Adresse des Ausweisinhabers müssen lesbar sein. Weitere Daten dürfen dabei unkenntlich gemacht sein. Gegebenenfalls müssen weitere Dokumente (z.B. Grundbuchauszug, Vollmacht, etc.) zur Verifikation beigefügt werden. Weiterhin muss eine aktive E-Mail-Adresse für den Erhalt der Zugangsdaten für die Webseite angegeben werden. Die Registrierung ist vom 01.12.2023 bis zum 04.01.2024 möglich. Die Daten werden geprüft. Dadurch kann es zu Verzögerungen von wenigen Ta-gen bis zur Übermittlung der Zugangsdaten kommen. Nach erfolgter Prüfung werden individuelle Zugangsdaten für die Webseite per E-Mail zur Verfügung gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Zeit vom 22.12.2023 bis zum 01.01.2024 (jeweils einschließlich) keine Prüfung von Registrierungsdaten stattfindet.
- Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist freiwillig. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fristgerecht eingegangenen Einwendungen werden auch dann im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn der/die Einwender(in) nicht an der Online-Konsultation teilnimmt oder in deren Rahmen keine weitere Stellungnahme abgegeben wird.
- Eine Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der Online-Konsultation ist nicht erforderlich.
- Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet, d.h. über die bereits vorgebrachten Argumente hinaus können keine neuen Sachargumente vorgebracht und im Verfahren berücksichtigt werden.
- Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren der Online-Konsultation mit Ab-lauf der genannten Frist zur Äußerung (12.01.2024) beendet ist.
- Durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
- Die mit der Zugangskontrolle erhobenen persönlichen Daten werden zum Verfahrensvorgang genommen und archiviert.
Hier noch ein paar Hinweise der Bürgerinitiative:
Lassen Sie sich im Erörterungsverfahren nicht von den Formalien der Registrierung zur Online Konsultation abschrecken!
Die Registrierung ist recht einfach gestaltet. Eine kurze Anleitung haben wir für Sie erstellt. Ein Klick auf das u.g. Bild öffnet ein pdf-Dokument:
Es ist die letzte Chance, ihre Bedenken ein weiters Mal zu formulieren und zu unterstreichen!“ Danach entscheidet die die Bezirksregierung Arnsberg über die Genehmigung des Abbaus.
Wir als BI sind entsetzt und wütend über die Entscheidung der Bezirksregierung, die Erörterung eines so komplexen wie komplizierten Genehmigungsverfahrens in die stressige Vorweihnachtszeit und die Ferien zu legen.“, so der Vorstand.
Die Online-Konsultation wird in dem oben genannten Zeitfenster durchgeführt. Diese Entscheidung hat die Bezirksregierung getroffen und begründet dieses mit dem PlanSiG (Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie), das Verfahren beschleunigen und sicherstellen soll, um pandemiebedingte Komplikationen zu minimieren.
Aus Sicht des Vorstandes der Bürgerinitiative werden folgende Aspekte nicht gewahrt. Leider wurden diese Argumente nicht von der Bezirksregierung und auch nicht im Unterausschuss Bergbausicherheit berücksichtigt.
1. Transparenz im Umgang mit den einzelnen Kritikpunkten
a.) der Träger öffentlicher Belange und Kommunen
b.) der privaten Einwender,
dies vor allem in Hinblick auf die geforderten "Nachbesserungen" in den Unterlagen zu den WRRL und der UVP.
2. Pressebeteiligung und damit auch mangelhafte Informationen für "Jedermann", eben auch Betroffene, die keine Einwendung erstellt haben
3. Aktive Diskussion und eine Beteilung an der tatsächlichen Abwägung innerhalb der "Verhandlung der Sache"
4. Gleichstellung von Alt und Jung in Bezug auf Internetaffinität, da Einwendung bisher schriftlich auf postalischem Weg erfolgen konnte.
Bürgerfunk Radio KW
Wir werden weiterhin regelmäßig im Radio KW Bürgerfunk über den Salzbergbau berichten. Jeweils am 2. Freitag eines Monats werfen wir einen Blick auf den Salzbergbau, auf aktuelle Entwicklungen zum anstehenden Planfeststellungsverfahren und werden Interviews mit Experten zu diesem Thema durchführen.
Die nächste Sendung:
Freitag, 8. Dezember 2023 20:04 Uhr: Die Online-Erörterung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.
Alle Sendungen können Sie sich noch einmal anhören: Die Bi in Radio und TV.
Die Sendung vom 10. November 2023 "Die Einwendung der Stadt Rheinberg gegen die geplante Erweiterung." kann ebenfalls in der Rubrik Die Bi in Radio und TV nachgehört werden.
Erfassungsstelle für vermutete Bergschäden gestartet
Die Erfassungsstelle für vermutete Bergschäden wurde am 6. März vom Kreis Wesel in Betrieb genommen.
Unter https://beteiligung.nrw.de/portal/KW/beteiligung/themen?thema=1000000&format=Meldeverfahren können Hausbesitzer Schäden an ihrem Eigentum, die sich vermutlich auf den Salzbergbau zurückführen lassen, melden.
Melden Sie Ihren Schaden neben der Meldung an den Bergbaubetreiber bitte auch dort. Vielen Dank.
Der Kreis Wesel und auch die drei betroffenen Kommunen Alpen, Rheinberg und Xanten unterstützen unsere Forderung, die Erörterung in einer öffentlichen Veranstaltung durchzuführen.
Wir möchten auch Sie auf diesem Wege dazu aufrufen, uns bei der Forderung nach einer öffentlichen Erörterung bei der Bezirksregierung Arnsberg zu unterstützen! Vielen Dank!
Lesen Sie dazu auch den Bericht in der Rheinischen Post vom 10.02.2023
Bürgerinitiative stuft Planfeststellungsunterlagen als nicht zulassungsfähig ein
Offizielle Einwendung wurde am 16. Mai an die Bezirksregierung in Arnsberg versandt
Die vor gut einem Monat von K&S eingereichten Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Salzbergbaus sind nach Ansicht der Bürgerinitiative nicht zulassungsfähig. In unserer Einwendung, die wir in Zusammenarbeit mit unserem Rechtanwalt Alexander Reitinger, sowie unserem Sachverständigen Dr. Klaus Becker angefertigt haben, führen wir die gravierende Mängel der Unterlagen auf.
Unsere 32-seitige Einwendung sowie die Stellungnahme unseres Sachverständigen stellen wir Ihnen in der Rubrik Neue Abbaugebiete zur Ansicht zur Verfügung.
Podcast mit René Schneider
Den interessanten Podcast, den unser Vorsitzender Torsten Schäfer mit dem Landtagsabgeordneten René Schneider (SPD) aufgenommen hat, können Sie sich ab sofort anhören
Im Gespräch wurde auch auf das aktuell offengelegte Rahmenbetriebsplanverfahren eingegangen. Noch bis zum 19. Mai konnten Sie als Bürger Ihren Einwand gegen die Erweiterung einreichen.
Gerade im Randgebiet sind Schäden am Größten
Aus den Erfahrungen aus dem Altabbaugebiet (Büderich, Ginderich, Menzelen, Borth, Wallach) treten vor allem im Randgebiet die größten Schäden auf. Die folgende von der Bürgerinitiative erstellte Grafik gibt einen Einblick in die Problematik
Schadensbilder zweier Gebäude im Randgebiet
Was kommt noch auf den Bürger zu?
Es ist bisher noch nichts entschieden, aber sollte der Bergbau in diesen Gebieten kommen, so bringt das beträchtliche Veränderungen für alle betroffenen Bürger/innen mit sich, die in diesem Abbaugebiet und darüber hinaus wohnen:
- Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier (z.B. durch Verkehrslärm oder Sprenggeräusche)
- verminderte Lebensqualität
- Erhöhung der Deichsanierungskosten
- Senkungen des Erdreiches bis zu 3 Metern!
- Schäden an Gebäuden, Schieflage, Risse bis hin zur möglichen Zerstörung der kompletten Bausubstanz,
- Verschlechterung der Grundwasserqualität
- Verluste und Minderertrag bei Landwirten
- Luftverschmutzung durch den Salztransport per LKW
- Verkehrszunahme
- Fehlende Neutralität bei der Bewertung der Schäden. Diese erfolgt durch das Bergbauunternehmen selbst. Es gibt bisher noch keine Bereitschaft der Unternehmen, sich der Schlichtungsstelle Bergschaden NRW anzuschließen.
- Schäden an der Infrastruktur: Abwasserkanalbrüche in den Straßen und an den Hausanschlüssen
- Vernässungen von Kellern und Grundstücken durch Grundwasser
- Deutlich erhöhte Hochwassergefahren - die Abbaugebiete werden zur „BADEWANNE“ ohne Abfluss,
- Bei einer Überschwemmungs-Katastrophe werden durch die Bodensenkung wesentlich größere Gebiete überflutet als bishser, ebenso wird die Schadenshöhe und Gefährdung der Bevölkerung wesentlich erhöht,
- zunehmende Unsicherheiten vor Überschwemmungen auf ausführenden Land- bzw. Bundesstraßen im Katastrophenfall
- erhöhte Gefahr durch Überflutungen bei Starkregenereignissen in den Senkungsgebieten
- Tag und Nacht, gibt es Sprenggeräusche und leichte Erschütterungen,
- Absenkungsauswirkungen bis zu 200 Jahre sind prognostiziert somit unvermeidbar Langzeitschäden zu erwarten,
- Bei den prognostizierten Absenkungszeiträumen von 200 Jahre beträgt die Haftung des Bergbauunternehmens nur 30 Jahre nach BGB (Änderung in 2002). Danach steht der Bürger und Grundbesitzer alleine für den Schaden gerade der durch den Bergbau entstanden ist nach der heutigen Rechtsprechung.
- wirtschaftliche Nachteile (z.B. Minderung von Mieteinnahmen, Wertminderung der Immobilie)
- Keine Rechtschutzversicherung bezahlt die Klagen gegen den Bergbau.
- allgemeine Befürchtungen (Sorge um die Natur, das Klima, Arbeitsplätze, die Region allgemein)
Gemeinsam sind wir stark!
Es hat sich inzwischen ein Kreis von Bürgern zusammengeschlossen, die mit der Bürgerinitiative zusammen an weiteren Aktivitäten arbeitet.
Schließen Sie sich dieser Gruppe an und unterstützen Sie uns! Kontaktieren Sie uns über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Wir zählen auf Sie!
Neben den Informationsveranstaltungen haben wir eine neue Rubrik auf unserer Homepage eingefügt: Neue Abbaugebiete (Xanten/Birten/Veen sowie Alpen/Borth/Menzelen). Dort finden Sie weitere Informationen zum Thema.
Werden Sie kostenfrei Mitglied!
Die Mitgliedschaft in der Bürgerinitiative ist kostenlos. Werden Sie noch heute Mitglied und nutzen Sie unseren Online-Mitgliedsantrag.