Herzlich willkommen auf der Homepage der Bürgerinitiative!
Grundwasserschäden im LINEG-Verbandsgebiet - Wir fordern Entschädigungen
Die Grundstücks- und Immobilienbesitzer am Niederrhein wurden Ende des Jahres 2023 bis Anfang 2024 durch die Bodenveränderungen u.a. des Salzbergbaus und daraus resultierendem Grundwasseranstieg geschädigt. Die Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten NRW e.V. setzt sich für allumfassende Entschädigungen ein. Doch bisher weist die für die Wasserregulierung zuständige LINEG (Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft) ca. 75% der Grundwasserschäden zurück und verweist auf das Bundesberggesetz.
Die LINEG selbst bestätigte dem Bau und Umweltausschuss der Gemeinde Alpen am 29.08.2024 die Nichteinhaltung der gesetzlichen Aufgaben zur Gewässerregulierung des Gesetzes der Linksniederrheinischen Entwässerungs-Genossenschaft (LINEGG). Nach Recherchen der Bürgerinitiative ergibt sich allerdings eine Haftung nach den Vorschriften des BGB.
Petition für eine Mediation
Die Bürgerinitiative wendet sich deshalb mit einer Petition an den Landtag NRW. Ziel ist es, eine Mediation zwischen den Geschädigten und der LINEG zu erreichen, um eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden. Die Initiative betont, dass die LINEG als Körperschaft des öffentlichen Rechtes Verantwortung für die Folgen und Versäumnisse ihrer billigend in Kauf genommenen, fehlerhaften Gewässerregulierung trägt und dass weitere Schäden in Zukunft verhindert werden müssen.
Was ist eine Petition?
Eine Petition ist ein offizielles Gesuch an den Landtag. Jeder Bürger hat das Recht, eine solche Beschwerde einzureichen, wenn er sich durch Entscheidungen, Maßnahmen oder Fehler benachteiligt fühlt. Die Teilnahme an der Petition ist kostenlos, erfordert aber die Angabe von Namen, Vornamen und Adressen zur Unterstützung.
Unterstützung der Petition
Die Geschädigten dürfen nicht alleine gelassen werden!
Die Bürgerinitiative ruft im öffentlichen Interesse alle Bürger dazu auf, sich an der Petition zu beteiligen. Die Erklärung kann einfach per Textnachricht erfolgen:
Unterstützungserklärung:
„Ich/wir unterstützen die Petition der Bürgerinitiative Salzbergbaugeschädigter NRW e.V. vom 11.02.2025 zur Grundwasserregulierung der LINEG 2023/2024.“
Durch eine breite öffentliche Unterstützung hofft die Bürgerinitiative, dass alle Betroffenen angemessen entschädigt werden.
Hintergrundinformationen, Rückfragen sowie die Unterstützungserklärung bitte bis zum 28.02.2025 an:
Bürgerinitiative Salzbergbaugeschädigter NRW e.V.
c/o Karlheinz aus dem Bruch,
Neustadt 21
46519 Alpen
Tel. 02802 2468
oder per Email an
Wir bedanken uns herzlich bei allen, die uns unterstützen!
Informationen zum Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Abbaus in neuen Gebieten in Xanten/Veen/Birten sowie Alpen/Borth/Menzelen
Die Entscheidung im Planfeststellungsverfahren verzögert sich noch etwas.
Alle Informationen zum Planfeststellungsverfahren, den Abbaufeldern, sowie unseren Einwendungen finden Sie übersichtlich im Menupunkt: Neue Abbaugebiete (Xanten/Veen/Birten sowie Alpen/Borth/Menzelen)
Liebe Mitbürger,
Wir erwarten nun im Frühjahr 2025 die Entscheidung zur Erweiterung des geplanten Salzabbaus durch die Genehmigungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie. Die neuen Abbaufelder sind unter Ortsteilen von Alpen, Rheinberg und Xanten geplant. Der Senkungstrog wird in den nächsten 200 Jahren Schäden an öffentlicher Infrastruktur und privatem Eigentum verursachen. Die Finanzierung der Ewigkeitsschäden, die durch die Senkungen vor allem das Grund- und Oberflächenwasser betreffen, werden zukünftige Generationen unabsehbar belasten.
Das Beispiel der Siedlung Menzelen-Ost um die Jahreswende 2023/24 zeigt schonungslos, wie wichtig die dringend notwendige Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen sein wird, damit die Interessen der über dem Bergbau befindlichen Natur und der dort lebenden Bevölkerung dauerhaft geschützt sind.
Die Bürger/innen, auch viele unserer Mitglieder, haben sich im Frühjahr 2022 in ca. 2000 Einwendungen mit erheblichen Bedenken gegen das Vorhaben von K+S Minerals and Agriculture GmbH geäußert. Als Umweltverband hatten wir uns in einer ersten Stellungnahme ebenso daran beteiligt. Unser Rechtsanwalt Alexander Reitinger erhob in unserem Namen massive Einwände unter anderem zu wasserrechtlichen Belangen. Der von uns beauftragte Geologe Dr. Klaus Becker stellte fest, dass ein notwendiges geologisches Gutachten gar nicht erbracht wurde und wichtige tektonische Belange keine Berücksichtigung in den Gutachten fanden.
Mit einer ersten Klage gegen die Bezirksregierung Arnsberg erstritten wir im September 2023 die Herausgabe der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Im Januar 2024 wiesen wir mit einer weiteren fundierten Einwendung die Bezirksregierung Arnsberg auf die oberflächliche Beantwortung durch K+S hin. Sämtliche Bedenken am Planfeststellungsverfahren konnten nicht ausgeräumt werden.
Wir erwarten von der Bezirksregierung Arnsberg, dass unsere vorgetragenen Argumente zum Schutz und zur Vorsorge für Natur und Bevölkerung in der erteilten Genehmigung ausreichend berücksichtigt werden. Sollten diese nicht berücksichtigt werden, haben wir als Umweltverband die Möglichkeit, die Genehmigung beim Oberverwaltungsgericht Münster prüfen zu lassen. Auf diesen Fall müssen wir vorbereitet sein. In einem vierwöchigen Zeitfenster muss die Entscheidung zur Klage fallen.
Wir erheben satzungsbedingt keine Mitgliedsbeiträge. Die Finanzierung der Bürgerinitiative hat sich durch die Bereitstellung von Spenden seitens ihrer Mitglieder bewährt. So sind die Spenden aller von den Auswirkungen des Salzbergbaus Betroffenen die Grundlage unserer Arbeit. Nur so können wir mit hydrogeologischen Fachgutachten und juristischer Klärung die Versäumnisse belegen und eingrenzen. Durch unseren erlangten gemeinnützigen Status sind Spenden nach der geltenden Finanzrechtsprechung (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/spenden) bis zu einer Höhe von 300 EURO durch Nachweis des Kontoauszuges bzw. Überweisungsträgers auch ohne Spendenquittung möglich. Auch kleinere Beträge können uns zur Erfüllung unserer geplanten Vorhaben helfen.
Kontoverbindung:
IBAN-Nr. DE48 3546 1106 0406 4410 16
Volksbank Niederrhein eG
BIC: GENODED1NRH
Kontoinhaber: Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten
Bitte als Verwendungszweck angeben:
Spende BI Salzbergbaugeschädigte
VIELEN DANK FÜR IHRE UNTERSTÜTZUNG!
Was kommt noch auf den Bürger zu?
Es ist bisher noch nichts entschieden, aber sollte der Bergbau in diesen Gebieten kommen, so bringt das beträchtliche Veränderungen für alle betroffenen Bürger/innen mit sich, die in diesem Abbaugebiet und darüber hinaus wohnen:
- Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier (z.B. durch Verkehrslärm oder Sprenggeräusche)
- verminderte Lebensqualität
- Erhöhung der Deichsanierungskosten
- Senkungen des Erdreiches bis zu 3 Metern!
- Schäden an Gebäuden, Schieflage, Risse bis hin zur möglichen Zerstörung der kompletten Bausubstanz,
- Verschlechterung der Grundwasserqualität
- Verluste und Minderertrag bei Landwirten
- Luftverschmutzung durch den Salztransport per LKW
- Verkehrszunahme
- Fehlende Neutralität bei der Bewertung der Schäden. Diese erfolgt durch das Bergbauunternehmen selbst. Es gibt bisher noch keine Bereitschaft der Unternehmen, sich der Schlichtungsstelle Bergschaden NRW anzuschließen.
- Schäden an der Infrastruktur: Abwasserkanalbrüche in den Straßen und an den Hausanschlüssen
- Vernässungen von Kellern und Grundstücken durch Grundwasser
- Deutlich erhöhte Hochwassergefahren - die Abbaugebiete werden zur „BADEWANNE“ ohne Abfluss,
- Bei einer Überschwemmungs-Katastrophe werden durch die Bodensenkung wesentlich größere Gebiete überflutet als bishser, ebenso wird die Schadenshöhe und Gefährdung der Bevölkerung wesentlich erhöht,
- zunehmende Unsicherheiten vor Überschwemmungen auf ausführenden Land- bzw. Bundesstraßen im Katastrophenfall
- erhöhte Gefahr durch Überflutungen bei Starkregenereignissen in den Senkungsgebieten
- Tag und Nacht, gibt es Sprenggeräusche und leichte Erschütterungen,
- Absenkungsauswirkungen bis zu 200 Jahre sind prognostiziert somit unvermeidbar Langzeitschäden zu erwarten,
- Bei den prognostizierten Absenkungszeiträumen von 200 Jahre beträgt die Haftung des Bergbauunternehmens nur 30 Jahre nach BGB (Änderung in 2002). Danach steht der Bürger und Grundbesitzer alleine für den Schaden gerade der durch den Bergbau entstanden ist nach der heutigen Rechtsprechung.
- wirtschaftliche Nachteile (z.B. Minderung von Mieteinnahmen, Wertminderung der Immobilie)
- Keine Rechtschutzversicherung bezahlt die Klagen gegen den Bergbau.
- allgemeine Befürchtungen (Sorge um die Natur, das Klima, Arbeitsplätze, die Region allgemein)