Wir setzen uns ein für die Erhaltung der Umwelt und unseres Lebensraums am linken Niederrhein!
Daher sind wir
Ziel 1:für die Schaffung einer neutralen Schadensstelle als unabhängige Instanz zur objektiven Beurteilung von Schäden durch Salzbergbau,
aber gegen ein System, bei dem das Salzbergbauunternehmen allein den Schadensumfang und die Entschädigungshöhe festlegt.
Aktueller Status
Was fordern wir?
Meldung eines möglichen Schadens beim Verursacher
Feststellung welches Unternehmen zuständig ist
Beurteilung des Schadens durch den Verursacher
Erfassung der Statistik der Schäden durch Verursacher
Messungen der Geländesenkungen durch Verursacher
Bewertung der Ursachen von Gebäudeschäden durch Markscheider des Unternehmens
Im Streitfall: privatrechtlicher Rechtsstreit u.U. durch mehrere Instanzen mit hohen Gutachterkosten für die Geschädigten
Keine Rechtschutzversicherung trägt Kosten bei Bergschadensprozessen
Unterschiedliche Behandlung kommunaler und privater Schadensfälle
Für den Salzbergbau gibt es keine Schlichtungsstelle
Meldung des Schadens in neutraler Stelle (z.b. Kreishaus oder Rathaus auf Kosten des Bergbaus)
Meldung und statistische Erfassung aller Schadensmeldungen zentral (private und kommunale Schäden)
Beurteilung des Schadens durch unabhängige Gutachter
Messung der Ist-Geländehöhe durch neutrale Experten
Neutrale Transparenz der aktuellen Lage des Abbaus
Messungen der Geländesenk. durch neutrale Experten
Bewertung der Gebäude- und Infrastrukturschäden durch baufachliche Experten
Im Streitfall: für den Geschädigten kostenlose Gutachter
==> Einrichtung einer neutralen Schadensstelle
Ziel 2: für die Bildung einer langfristig gesicherten finanziellen Rücklage zum Ausgleich der Ewigkeitslasten über die aktive Salzabbauphase hinaus,
aber gegen gegen das Umlegen der Folgekosten auf Bürger und öffentliche Einrichtungen.
Aktueller Status
Was fordern wir?
Die Bergwerksrechte sind in der Vergangenheit auf verschiedene Unternehmen aufgeteilt worden
Die Unternehmen K+S/Esco und Cavity/Solvay bilden Rücklagen im eigenen Ermessen
Eine Transparenz über die Höhe und Sicherstellung der Rücklagen ist nicht gegeben
Die Unternehmen garantieren der Landesregierung die Übernahme der Verantwortung durch Folgeunternehmen
Die gesetzlichen Verjährungsfristen reichen bei weitem nicht für die Auswirkungsdauer der Bodensenkungen von bis zu 200 Jahren
Die Höhe der Rücklagen sollte sich an der historischen Schadenshöhe und den prognostizierten Kosten für die betroffenen Gebiete sowie den laufenden Kosten der Regulierung des Wasserhaushalts bemessen.
Der historische Schadensverlauf von privaten Gebäudeschäden, privaten Grundstücksschäden bis zu kommunalen Schäden an der Infrastruktur wie Straßen, Kanälen und Deichen, sowie an der Umwelt und Natur sind transparent darzustellen.
Die gesetzliche Verjährung ist auf die Dauer der möglichen Schadensauswirkungen anzupassen
==> Die Rücklagen und deren Bemessung sollen unter eine staatliche Kontrolle gebracht werden
Ziel 3:für einen Salzbergbau, der seiner Verantwortung für Bürger und Umwelt endlich nachhaltig gerecht wird,
aber gegen einen Salzbergbau bei dem die Betreiberfirma profitiert und die Bevölkerung und Umwelt langfristig beeinträchtigt und geschädigt wird.
Aktueller Status
Was fordern wir?
Die Prognose über den Bedarf des Rohstoffs Salz wird vom Unternehmen festgelegt.
Im Sinne der Nachhaltigkeit wird keine Betrachtung möglicher Substitute, alternativer Abbauverfahren und möglicher Recyclingmethoden gefordert.
Der extensive Flächenbedarf und die Lage des Abbaugebietes wird nicht in Frage gestellt.
Der Vermögensverlust der betroffenen Besitzer wird nicht kompensiert.
Das durch die Bodensenkung erhöhte Gefahrenpotential von Hochwasser- und Starkregenereignissen wird nur unzureichend berücksichtigt.
Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen von Hochwasserereignissen im Senkungsgebiet von Salz- und Steinkohlebergbau wie die Gerinneentlastungen des Rheins werden nicht Betracht gezogen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist für alle räumlichen wie zeitlichen Erweiterung des Salzabbaus durchzuführen.
Das Unternehmen muß für den laufenden Abbau und die geplante Erweiterung den Bedarf unter Berücksichtigung von Alternativen nachweisen.
Das Unternehmen muß die Eignung des Abbaugebietes diskutieren und mit alternativen Standorten mit geringerem Schadenspotential z.B. Staatsforste, etc. abwägen.
Die Verhältnismäßigkeit aus volkwirtschaftlichem Nutzen zu möglichen Gefahren für das Leben der Bevölkerung und der Umwelt muß betrachtet werden.
Eine dem Gefahrenpotential angemessene Betrachtung von Schutzmaßnahmen wie z.B. die Gerinneentlastung des Rheins
==> Eine gerechte und auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Abwägung der möglichen Schäden zum Nutzen des Salzbergbaus in unserer Region am linken Niederrhein
Die Problematik der Grundwasserqualität und des Grundwasserspiegels, der hier am Niederrhein fällt, muss Berücksichtigung bei den Planungen finden.