Bericht zur Podiumsdiskussion der 14 Kläger gegen die Erweiterung des Salzbergbaus am Niederrhein am 1.10.2025 in St. Peter Büderich
Genehmigte Erweiterung des Salzbergbaus
[Wesel, 08.10.2025] Dietmar Pesch (WDR) moderierte die Veranstaltung mit dem Titel „Schulterschluss – Gemeinsam gegen die Genehmigung zum weiteren Salzabbau durch K+S am Niederrhein“, die vom Bündnis der Kläger organisiert wurde. Die Diskussion brachte Vertreter der Kläger sowie den Werksleiter von K+S zusammen. Zur mittlerweile zweiten Veranstaltung des Bündnisses kamen über 200 interessierte Teilnehmer.
Hintergrund: Gegen die von der Bezirksregierung Arnsberg erteilte Genehmigung zur Erweiterung des Salzabbaus am Niederrhein klagen insgesamt 14 Kläger, darunter Kommunen, Verbände, Institutionen und Privatpersonen. Ziel des Bündnisses ist es, die Öffentlichkeit über die Risiken des weiteren Salzabbaus zu informieren und politischen Entscheidungsträgern die Sorgen der Region deutlich zu machen.
Podium: Auf dem Podium saßen (v.l.) der Sachverständige Peter Immekus, Der Anwalt Dr. Michael Terwiesche, MdB Sascha van Beek, Torsten Schäfer als Vorsitzender der Bürgerinitiative Salzbergbaugeschädigte e.V., Rainer Gellings, Deichgäf DuX, der Werksleiter K+S Dr. Jürgen Choné, vorn: Pfarrer Dietmar Heshe
Bürgerinitiative reicht Klage ein
Bezirksregierung genehmigt Abbau ohne wirkliche Auflagen
[Arnsberg, 15.05.2025]
Jetzt ist also tatsächlich geschehen, das seit 2019 laufende Verfahren ist zu einem vorläufigen Abschluß gekommen und zwar der Bewilligung des Antrags zur sogenannten 7. Änderungsanzeige der K+S durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Wir sind fassungslos wie die Bezirksregierung, die unter der Verwaltung des Wirtschaftsministeriums des Landes NRW steht, diesen Antrag, trotz einer Welle an Einwendungen von privaten Betroffenen, Trägern öffentlicher Belange (TÖB) wie dem Deichverband Xanten-Duisburg, den Kreiswasserwerken, der Bezirksregierung in Düsseldorf, den Wasserschifffahrtsamt und vieler anderen mit nur geringen zusätzlichen Auflagen quasi „durchwinken“ konnte. Alle wesentlichen Kritikpunkte sollen im Rahmen sogenannte „Monitoring Verfahren“ in die Zukunft verschoben werden.
Aus diesen Gründen haben wir am 15.05.2025 offiziell Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss beim zuständigen OVG in Münster über unseren Anwalt eingereicht. Die Klage ist unter dem Aktenzeichen 21 D 190/25 AK beim OVG in Münster registriert worden.
Planfestellungsbeschluss wurde veröffentlicht
Auslage der Unterlagen in der Zeit vom 22. April bis 6. Mai

[Arnsberg, 16.04.2025] Leider wurde erneut ein so wichtige Entscheidung in die Ferienzeit gelegt. Das scheint System zu haben.
Der Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Salzbergbaus wurde veröffentlicht und wurde in der Zeit vom 22. April bis 6. Mai bei der Stadt Xanten, Stadt Rheinberg, sowie den Gemeinden Alpen und Sonsbeck ausgelegt.
Da die Unterlagen nun nicht mehr auf den Seiten der Bezirksregierung zur Verfügung stehen, stellen wir Ihnen den Planfeststellungsbeschluss weiterhin zum Download zur Verfügung. Die Bekanntmachung ist online noch im UVP-Portal einsehbar.
Bitte beachten Sie, dass für eine Privatklage die Frist für die Einreichung der Klage - einen Monat nach Ende der Auslegungsfrist beträgt - also in diesem Fall der 6. Juni 2025.
Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Klage beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster erhoben werden.
Bitte beachten Sie, dass nach unseren Informationen, die Klage schriftlich oder per elektronischem Rechtsverkehr (z. B. über beA oder EGVP) eingereicht werden muss. Zusätzlich bestehe in NRW beim Oberverwaltungsgericht Anwaltszwang, Sie benötigen also zur Klageerhebung einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.