Bezirksregierung berichtete über Stand des Verfahrens
[Düsseldorf, 21.03.2025] Die verfahrensführende Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde geht davon aus, dass der Beschlussentwurf zum Ende des 1. Quartals 2025 erarbeitet sein wird. Danach erfolgt die verfahrensrechtlich vorgeschriebene Anhörung des antragstellenden Unternehmens.
Aus dem Bericht der Bezirksregierung (steht hier zum Download bereit) wird allerdings deutlich, dass es vermutlich zu einer Genehmigung kommen wird.
Die wesentlichen Textpassagen zitieren wir nachfolgend:
Die Landesregierung hat mit den Vorlagen 18/913 vom 28. Februar 2023 und 18/1611 vom 12. September 2023 über den Sachstand des Genehmigungsverfahrens berichtet. Die im Rahmen der danach erfolgten Online-Konsultation vorgebrachten Einwendungen und die Auswertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden durch die Bergbehörde fachlich und rechtlich gewürdigt. Es sind aus Sicht der Bergbehörde keine Argumente vorgetragen worden, die einem Planbeschluss von vornherein entgegenstehen. Soweit dies erforderlich ist, wird den vorgetragenen Einwendungen und Bedenken durch die Formulierung entsprechender Nebenbestimmungen Rechnung getragen.
Wir werden den Planbeschluss intensiv prüfen, sobald dieser uns vorliegt und dann, abhängig vom Inhalt des Beschlusses, rechtliche Schritte prüfen. Wir halten Sie über den Stand weiter informiert.
Zum Hintergrund des Planfeststellungsverfahrens:
Die neuen Abbaufelder sind unter Ortsteilen von Alpen, Rheinberg und Xanten geplant. Der Senkungstrog wird in den nächsten 200 Jahren Schäden an öffentlicher Infrastruktur und privatem Eigentum verursachen. Die Finanzierung der Ewigkeitsschäden, die durch die Senkungen vor allem das Grund- und Oberflächenwasser betreffen, werden zukünftige Generationen unabsehbar belasten.
Das Beispiel der Siedlung Menzelen-Ost um die Jahreswende 2023/24 zeigt schonungslos, wie wichtig die dringend notwendige Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen sein wird, damit die Interessen der über dem Bergbau befindlichen Natur und der dort lebenden Bevölkerung dauerhaft geschützt sind.
Die Bürger/innen, auch viele unserer Mitglieder, haben sich im Frühjahr 2022 in ca. 2000 Einwendungen mit erheblichen Bedenken gegen das Vorhaben von K+S Minerals and Agriculture GmbH geäußert. Als Umweltverband hatten wir uns in einer ersten Stellungnahme ebenso daran beteiligt. Unser Rechtsanwalt Alexander Reitinger erhob in unserem Namen massive Einwände unter anderem zu wasserrechtlichen Belangen. Der von uns beauftragte Geologe Dr. Klaus Becker stellte fest, dass ein notwendiges geologisches Gutachten gar nicht erbracht wurde und wichtige tektonische Belange keine Berücksichtigung in den Gutachten fanden.
Mit einer ersten Klage gegen die Bezirksregierung Arnsberg erstritten wir im September 2023 die Herausgabe der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Im Januar 2024 wiesen wir mit einer weiteren fundierten Einwendung die Bezirksregierung Arnsberg auf die oberflächliche Beantwortung durch K+S hin. Sämtliche Bedenken am Planfeststellungsverfahren konnten nicht ausgeräumt werden.
Wir erwarten von der Bezirksregierung Arnsberg, dass unsere vorgetragenen Argumente zum Schutz und zur Vorsorge für Natur und Bevölkerung in der erteilten Genehmigung ausreichend berücksichtigt werden. Sollten diese nicht berücksichtigt werden, haben wir als Umweltverband die Möglichkeit, die Genehmigung beim Oberverwaltungsgericht Münster prüfen zu lassen. Auf diesen Fall müssen wir vorbereitet sein. In einem vierwöchigen Zeitfenster muss die Entscheidung zur Klage fallen.
Wir erheben satzungsbedingt keine Mitgliedsbeiträge. Die Finanzierung der Bürgerinitiative hat sich durch die Bereitstellung von Spenden seitens ihrer Mitglieder bewährt. So sind die Spenden aller von den Auswirkungen des Salzbergbaus Betroffenen die Grundlage unserer Arbeit. Nur so können wir mit hydrogeologischen Fachgutachten und juristischer Klärung die Versäumnisse belegen und eingrenzen. Durch unseren erlangten gemeinnützigen Status sind Spenden nach der geltenden Finanzrechtsprechung (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/spenden) bis zu einer Höhe von 300 EURO durch Nachweis des Kontoauszuges bzw. Überweisungsträgers auch ohne Spendenquittung möglich. Auch kleinere Beträge können uns zur Erfüllung unserer geplanten Vorhaben helfen.
Kontoverbindung:
IBAN-Nr. DE48 3546 1106 0406 4410 16
Volksbank Niederrhein eG
BIC: GENODED1NRH
Kontoinhaber: Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten
Bitte als Verwendungszweck angeben:
Spende BI Salzbergbaugeschädigte
VIELEN DANK FÜR IHRE UNTERSTÜTZUNG!
Informationen zum Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Abbaus in neuen Gebieten in Xanten/Veen/Birten sowie Alpen/Borth/Menzelen
Alle Informationen zum Planfeststellungsverfahren, den Abbaufeldern, sowie unseren Einwendungen finden Sie übersichtlich im Menupunkt: Neue Abbaugebiete (Xanten/Veen/Birten sowie Alpen/Borth/Menzelen)