Aktuelle Tätigkeiten innerhalb der Bürgerinitiative


Es war in den letzten Monaten aufgrund der Corona Pandemie auch für uns schwierig, die Arbeit innerhalb der Bürgerinitiative so fortzuführen, wie es vor Corona der Fall war.
Die Vorstandssitzungen im April und Mai wurden komplett abgesagt.
Aber im Juni konnten wir uns zum ersten Mal nach Corona in den bekannten Räumen der alten Grundschule in Ginderich mit dem Vorstand treffen und die nächsten Aktivitäten besprechen.
Im erweiterten Vorstand wurde in der Sitzung über drei Themenschwerpunkte gesprochen, die nachfolgend näher erläutert werden.

Zu allererst haben wir versucht unsere Zielsetzung klarer darzustellen und auf weniger Punkte als bisher zu konzentrieren:

Wir setzen uns ein für die Erhaltung der Umwelt und unseres Lebensraums am linken Niederrhein!

Daher sind wir

… für die Schaffung einer Schiedsstelle als unabhängige Instanz zur objektiven Beurteilung von Schäden durch Salzbergbau, aber gegen ein System, bei dem das Salzbergbauunternehmen allein den Schadensumfang und die Entschädigungshöhe festlegt.

… für die Bildung einer langfristig gesicherten finanziellen Rücklage zum Ausgleich der Ewigkeitslasten über die aktive Salzabbauphase hinaus, aber gegen das Umlegen der Folgekosten auf Bürger und öffentliche Einrichtungen.

… für einen Salzbergbau, der seiner Verantwortung für Bürger und Umwelt endlich nachhaltig gerecht wird, aber gegen einen Salzbergbau bei dem die Betreiberfirma profitiert und die Bevölkerung und Umwelt langfristig beeinträchtigt und geschädigt wird.


Des Weiteren haben wir über den Fragenkatalog entschieden, den wir aus den vielen Zusendungen zusammengestellt haben. Hierfür möchten wir uns herzlich bei Ihnen bedanken.

In den nächsten Tagen werden wir die Presse darüber informieren, dass wir die folgenden sechs Fragestellungen an die Bürgermeisterkandidaten sowie die Fraktionen der Städte Rheinberg, Wesel und Xanten, sowie der Gemeinde Alpen übersenden werden.
Sämtliche Antworten werden wir dann auf unserer Homepage veröffentlichen, damit Sie sich Ihr eigenes Bild über die Standpunkte der einzelnen Kandidaten machen können.

 1. Rechtssicherheit
Im Gegensatz zum Steinkohlebergbau gibt es im Salzbergbau keine Schiedsstelle und es gibt keine Rechtsschutzversicherung, welche die Risiken einer Klage gegen ein Bergbauunternehmen übernehmen will.

Was möchten Sie tun, dass die Schäden an einem Gebäude, der zugehörigen Infrastruktur oder eine Wertminderung der Liegenschaft der Bürgerinnen und Bürger, unabhängig geprüft, neutral bewertet und angemessen reguliert werden?

2. Infrastruktur
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern dürfen in NRW weiterhin Straßenausbau-Gebühren erhoben werden und müssen - nach Aussage der Gemeindeprüfungsanstalt -  auch erhoben werden. Andererseits werden jedoch zwangsläufig erhebliche Schäden an der Infrastruktur (Bahnlinien, Straßen, Wege) und an Netzwerken (Strom, Gas, Wasser, Abwasser und Datenleitungen) entstehen.

Wie stellt die Politik sicher, dass die Kosten hierfür differenziert betrachtet werden: Was ist Alters- bzw. Abnutzungsbedingt und was sind Bergbaufolgen?

Wie wird sichergestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht für die Folgen des Bergbaus direkt (Straßenausbau-Gebühren) oder indirekt (erhöhte Preise der Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen) zur Kasse gebeten werden?

3. Betrachtungszeitraum
Durch den Salzbergbau werden Geländesenkungen über einen Zeitraum von mehr als 200 Jahren erwartet und es werden sogenannte "Ewigkeitslasten" generiert (dauerhaftes Abpumpen tiefer liegender Bereiche). Im Gegensatz zu den Schäden, die durch Steinkohlebergbau entstehen, werden die Schäden in einem so langen Zeitraum immer wieder auftreten und Gebäude und Infrastruktur müssen mehrfach saniert werden.
Wie stellt die Politik für die ortsansässigen Bürger sicher, dass die Bergbaubetreiber auch noch nach so langer Zeit genug Rücklagen besitzen und einsetzen können, wenn der Bergbaubetrieb bereits längst abgeschlossen ist und die Betriebe - zumindest vor Ort - aufgelöst wurden?

4. Überschwemmungsrisiko
Der Salzbergbau in der jetzigen Form, führt zu deutlichen Bodenabsenkungen, die sowohl in bebauten wie landwirtschaftlich genutzten Flächen stattfindet.
Halten Sie das gesteigerte Gefahrenpotential für die Bevölkerung gerechtfertigt und was möchten Sie künftig tun, um den Hochwasserschutz zu verbessern und Starkregenereignisse abzusichern?

5. Erweiterung des Salzabbaus
Der aktuelle Bergbaubetreiber plant bekanntlich die Erweiterung des untertägigen Salzabbaus in zwei Bereichen bis nach Xanten bzw. bis Borth auf einer Fläche von über 4000ha.
Haben Sie die Notwendigkeit der Erweiterung der Abbaugebiete und die geplante Lage, sowie die  Abbaumethoden hinterfragt und halten sie dies angesichts der großen, über lange Zeiträume zu erwartenden Schäden, für gerechtfertigt?

6. Offene Frage:
Welche Maßnahmen können Sie sich vorstellen, um einen weitreichenden Schutz der Bevölkerung und Bewohner sowie der Umwelt im Zusammenhang mit dem bestehenden Salzabbau und der geplanten Erweiterung sicherzustellen?

Unser dritter Themenschwerpunkt beschäftigt sich momentan damit, unsere Satzung ein wenig zu überarbeiten. Hierzu hat uns unser Beirat und Rechtsanwalt Dr. E. Liebrecht beraten. Näheres werden wir Ihnen noch mitteilen, sobald ein Satzungsänderungsvorschlag vorliegt. Über diesen würde dann auf der nächsten Mitgliederversammlung entschieden werden.

 

Aktuelle Informationen zur geplanten Erweiterung des Salzbergbaus

 

Am 24.06.2020 erhielt die Bürgerinitiative die Änderungsanzeige der K+S bezüglich der "Auffahrung von 2 Doppelstrecken zur Lagerstättenerkundung im Südgraben und der Südwestflanke 3." Über diesen Antrag berichtete auch die Rheinische Post in Ihrem Artikel "K+S will nordwestlich von Birten einen Salz-Abbau prüfen" vom 25.06.2020.

Interessant ist das abschließende Fazit der Fa. Oekoplan - sie erstellte das Gutachten für diesen Antrag:
"Das Vorhaben der Erkundungsmaßnahmen im Bergwerk Borth und eine entsprechende Änderung der RPB_85 sind mit keinen erheblichen Auswirkungen für die Umwelt verbunden. Für einzelne Elemente sind sogar positive Entwicklungen möglich.
Nach Einschätzung des Gutachters ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich."

Das sieht allerdings auch der Landtagsabgeordnete René Schneider (SPD) anders: Bericht aus der RP vom 29.06.2020

Die Bürgerinitiative wird diesen Antrag nun eingehend analysieren und prüfen ob aus unserer Sicht eine UVP erforderlich ist oder nicht. Da die Bürgerinitiative allerdings nicht als Träger Öffentlicher Belange (TÖB) eingestuft wird, haben unsere Einwendungen allerdings keine rechtliche Bewandnis, sollen aber dennoch bei der Beurteilung durch die Bezirksregierung in Arnsberg berücksichtigt werden.

Eine kurze Erläuterung zu TÖBs:
Träger öffentlicher Belange sind Verwalter öffentlicher Sachbereiche.
Anerkannte (Naturschutz-) Vereine sind nach der Rechtsprechung wie
TöBs zu behandeln.
Die Bürgerinitiative hat somit keine über die „Jedermannsrechte“ aus dem
Umweltinfomationsgesetz (UIG) und Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
hinausgehende Rechte.

Das eigentliche Planfeststellungsverfahren für die neuen Gebiete ist momentan durch die K+S noch in Bearbeitung und die entsprechenden Unterlagen sollen nach deren Angaben Ende 2020 bei der zuständigen Bergbehörde eingereicht werden.

Sämtliche Informationen, die uns bisher zu den Erweiterungsplänen vorliegen, finden sie auf unser
Homepage.

 

Auftretende Schäden und Probleme durch den Salzabbau (Serie Teil 3)

 

Teil 3: Ewigkeitslasten

Ewigkeitslasten sind Folgekosten und Belastungen, die auch nach Beendigung des Bergbaus an bestimmten Orten bleiben und zumindest für längere Zeit anfallen werden. Hierzu ist vor allem die Grundwasserregulierung zu nennen, die durch die Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft (Lineg) erfolgt. Würden die Pumpen abgestellt werden, so stände das Abbaugebiet mehrere Meter unter Wasser, wenn es sich bereits unterhalb des Grundwasserstands befindet, der zu Beginn des Bergbaus vorherrschte. Um das zu verhindern müssen die Pumpen auf Ewigkeit laufen.

Durch den Salzbergbau kommt es zu einer Verringerung des Abstandes zwischen der Geländeoberfläche und dem Grundwasserstand, dem sog. Flurabstand. Aufgrund des natürlichen, jahreszeitlichen Verlaufs schwankt der Grundwasserstand. Um diese Schwankungen auszugleichen, greift die LINEG in den Grundwasserstand ein und senkt diesen bedarfsgerecht ab, d.h. es wird das Maß der eingetretenen Bodensenkungen ausgeglichen.
Die bedarfsgerechte Grundwasserabsenkung geschieht auf der Grundlage von Steuer- und Förderbrunnen. Diese haben die Aufgabe, die Absenkung auf das richtige Maß zu beschränken.
Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit der Regulierung dieser Kosten aus. Die Cavity und K+S kommen nach dem Verursacherprinzip durch seine Beiträge für die Schäden auf, die durch den Salzbergbau verursacht worden sind. So zahlt die Cavity GmbH nach ihren Angaben mehr als eine Million Euro pro Jahr.

Aber was passiert, wenn es die Cavity GmbH bzw. die K+S Minerals and Agriculture GmbH nicht mehr geben sollte? Dazu hat die letzte Landesregierung im Jahre 2016 einen Änderungsantrag für das Landeswassergesetz eingebracht, nachdem sich Unternehmen auch dann an den Ewigkeitskosten für die Wasserregulierung in Nordrhein-Westfalen beteiligen müssen, wenn sie ihre (ehemaligen) Bergbauaktivitäten auf Tochterunternehmen verlagert haben.
Somit wird sichergestellt, dass sich die Lineg direkt an die Solvay bzw. K+S wenden könne, sollte die Tochter Cavity GmbH bzw. K+S Minerals and Agriculture GmbH aus welchen Gründen auch immer nicht mehr in der Lage sein, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Was das allerdings für den Fall einer kompletten Auflösung der Hauptgesellschaft bedeutet, ist uns allerdings unklar – vgl. dazu auch den Bericht über die angeschlagene K+S. Auch diese Thematik muss näher betrachtet und gelöst werden.

 

Kurzbericht über den Termin mit Bürgermeister Thomas Ahls (Alpen)


Nachdem der Termin mehrfach aufgrund von Corona verschoben worden war, traf sich die Bürgerinitiative am 6. Mai zum allerersten Gespräch mit Bürgermeister Thomas Ahls im Rathaus in Alpen.
Dieses Gespräch diente vor allem dem Informationsaustausch. Auch Bürgermeister Ahls ist sich der Auswirkungen durch den Salzbergbau bewusst und regte an, dieses in einem größeren Kreis mit den Fraktionen und der BI im Rathaus zu diskutieren.
Er wies darauf hin, dass auch die Gemeinde Alpen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Ihre Einwendungen einreichen werde.


Bericht von ARD Boerse über die finanzielle Situation der K+S

 

„Dem Kasseler Salz- und Düngemittelhersteller steht das Wasser bis zum Hals“, so berichtete die ARD Börse am Tag der Jahreshauptversammlung des Unternehmens.
Dies ist sehr bedauerlich die für Beschäftigen und Anleger der Firma.
Wir als Betroffene des Salzbergbaus fragen uns aber welche Auswirkungen dies auf die langfristigen Verpflichtungen der K+S haben wird?
Wer bezahlt die Bergbauschäden in der Zukunft, wenn sich die Situation verschärfen sollte und eine Verbesserung der finanziellen Situation des Unternehmens nicht gelingt?
Können die Verpflichtungen gegenüber privaten Eigentümern und kommunalen und staatlichen Stellen bezüglich der Infrastruktur und Begleichung der Ewigkeitslasten auch langfristig wahrgenommen werden?  
Was heißt dies für den Betrieb des Bergwerks in Borth und für die geplante Erweiterung des Salzabbaus?
Diese Fragen können wir nicht beantworten. Sie sollten aber von denjenigen beantwortet werden können, die Abbaugenehmigungen schon vor Jahrzehnten erteilt haben und dies in Zukunft planen.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf einen sehr interessanten
Leserbrief von Claudia Kerkhoff aus Xanten in den Niederrhein-Nachrichten hinweisen.

 

Bericht über die möglichen Routen der Stromtrasse der Firma AMPRION

 

In dem Artikel „Stromtrasse über Xanten ist vom Tisch“ der Rheinischen Post vom Samstag, den 20. Juni 2020 in der Ausgabe Xanten wird über die möglichen Stromtrassen der Gleichspannungsleitung von Emden-Ost bis nach Osterath berichtet. Bürger und Umweltvereinigungen können sich bis zum 21. August 2020 äußern (https://www.netzausbau.de/leitungsvorhaben/bbplg/01/A/BBPlG-1A-TabB-Status.html).
Es wird berichtet, dass die Variante 3, die auch durch Xanten führt, aus verschiedenen Gründen nicht mehr favorisiert wird. Sehr interessant sind die angeführten Argumente, die gegen die Variante 3 sprechen: zum einen könnte der aktive Salzbergbau Probleme bereiten, dann die Querung der Bislicher Insel als problematisch angesehen werden und weiterhin die Führung der Trasse über den Fürstenberg, schlussendlich sei die Anerkennung des LIMES als UNESCO-Weltkulturerbe gefährdet. Dieser Argumentation kann man durchaus folgen, es stellt sich aus unsere Sicht nur die Frage warum all die genannten Dinge ausgerechnet für eine Stromtrasse so gefährlich sind, wenngleich die Ausweitung des Salzbergbaus mit Bodensenkungen von bis zu 3m mit entsprechender Zunahme der Gefährdung der Bevölkerung keine ausreichenden Gründe darstellen den Salzbergbau in genau derselben Region in Frage zu stellen. Aus unserer Sicht wird hier mit zweierlei Maß gemessen und alle Beteiligten sollten sich die Frage stellen ob die angewendeten Bewertungsmaßstäbe noch richtig justiert sind. Wenn der mögliche Schaden an einer Stromtrasse höher bewertet wird als der mögliche Schaden an Menschen, die in der Region wohnen, dann scheint dieser Kompass nicht mehr zu stimmen.
In dem Artikel wird auch erwähnt, dass der Netzbetreiber den betroffenen Grundstücksbesitzern auf deren Grundstücken die Stromtrasse in einer Tiefe von zwei Metern verlegt wird eine Entschädigung von 20-30% des Grundstückwertes zahlt. Auch wenn der Umfang der Beeinträchtigung durch eine unterirdisch verlegte Stromtrasse und den Auswirkungen des Salzbergbaus sicherlich nicht vergleichbar ist, wirft dies doch die Frage auf warum den vom Salzbergbau betroffenen Grundstücksbesitzern keinerlei pauschale Entschädigungen gezahlt werden, sondern erst dann Entschädigungen geleistet werden, wenn es einen nachweisbaren Schaden gegeben hat.


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Aktuell sind keine öffentlichen Veranstaltungen / Sitzungen geplant.